Ø-Erstattung Zahnersatz / Zahnerhalt / Prophylaxe
Der WaizmannWert gibt die Ø-Erstattung einer Zahnzusatzversicherung in Prozent an. Auf Basis eines 8-jährigen Behandlungsverlaufes mit unterschiedlichen zahnärztlichen Behandlungen, je zur Hälfte aus den Bereichen Zahnersatz und Zahnerhalt (inkl. Prophylaxe), wird die tatsächliche Erstattung eines Tarifs berechnet. Dieses standardisierte Berechnungsverfahren kann nicht manipuliert werden.
Die vollständige WaizmannTabelle mit über 200 getesteten Zahnzusatzversicherungen finden Sie auf:
https://www.waizmanntabelle.de/
Ø-Erstattung Kieferorthopädie KIG 1-2 / KIG 3-5
Der "Waizmann KFO-Wert" gibt die Ø-Erstattung einer Kinder-Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie in Prozent an. Im Gegensatz zum WaitzmannWert wird der
KFO-Wert auf Basis zweier Behandlungsverläufe berechnet. Diese Behandlungsverläufe betreffen ein Kind mit einer in KIG 2 eingestuften Kieferfehlstellung, bei der die GKV nichts erstattet. Sowie
bei einer in KIG 4 eingestuften Zahnfehlstellung, bei der die Kassenversorgung einen Großteil der Kosten übernimmt.
Daraus wird ein Prozentwert berechnet, der die exakte prozentuale Leistungsstärke eines Tarifs für den kieferorthopädischen Bereich angibt.
Alle getesteten Kinder-Zahnzusatzversicherungen finden Sie auf:
https://www.waizmanntabelle.de/kinder
Wichtige Erstattungsleistungen für die Generation 60+
Neben dem regulären WaizmannWert sind zusätzlich wichtige Vergleichsparameter für die Generation 60 Plus ermittelt worden und in den Vergleich mit eingefloßen. Vereinfachte Annahmerichtlinien, unbegrenzte Leistungen für Implantate/Prothesen sowie Prothesen-Reinigung sind einige Beispiele für die Vergleichsparameter.
Die vollständige 60 Plus Tabelle finden Sie auf:
https://www.waizmanntabelle.de/60plus
Zahnarztpraxis
Dr. Katja Anetsmann
Dr. René Perlet*
Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Dipl.-Stom. Cornelia Heil
angestellte Zahnärztin
Berliner Str. 60
03099 Kolkwitz
Tel: 0355 / 28306
Sprechzeiten:
Mo, Do 08.30 - 12.30
14.00 - 18.00
Di, Mi 08.30 - 12.00
Fr nach Vereinbarung
*angestellter Fachzahnarzt